Loge Datenschutzbeauftragter DSGVO Marcus Marvin Mayer

Über mich und die DS-GVO

Neue Datenschutzgrundverordnung der europäischen Union

Seit 2011 bin ich zugelassen, von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, bei der Studiengemeinschaft Darmstadt, in dem Fernlehrgang IT-Management.

Auf dieser Website, werden einige Beispiele zur neuen DS-GVO vorgestellt, um einen Schnelleinstieg, für das Thema DS-GVO zu sensibilisieren.

Kurz zu meiner Person:
Ich bin betrieblicher Datenschutzbeauftragter absolviert bei der IHK Darmstadt.

Darüber hinaus studiere ich Wirtschaftsinformatik, als auch angewandte Informatik.
IT Security ist heutzutage nicht mehr entbehrlich. Profitieren Sie von meinem Know-How, sie werden es nicht vergessen.

Support erhalten

2500 Jahre Datenschutz

Hippokrates

Aus dem Eid des Hippokrates.




»Was auch immer ich bei der Behandlung im Leben der Menschen sehe und höre, werde ich, soweit es niemals nach außen verbreitet werden darf, verscheigen in der Überzeugung, dass derartige Dinge unaussprechlich sind«
Etwa von 460 bis 370 vor Christus in Griechenland.
Die ärztliche Schweigepflicht ist heute noch Bestandteil ärztlicher Ethik.

2500 Jahre Datenschutz

Berichtsgeheimnis

Berichtsgeheimnis




Auf Vertraulichkeit zielt auch das Jahr 1215 auf dem 4. Laterkonuil beschlossene Berichtsgeheimnisse ab. Erstes staatliche Gesetz zum Schutz der räumlichen Privatsphäre (1763)
Patienten- und Berichtsgeheimnis sind Vorläufer unserer heutigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

2500 Jahre Datenschutz

Lord William Pitt

Lord William Pitt




»In seiner Hütte hat der Ärmste das Recht, aller Macht der Krone zu trotzen. Sie mag zerbrechlich sein;der Wind mag durch sie blasen;die Stürme mögen eindringen, der Regen mag eindringen, aber der König von England kann nicht eindringen;seine gesamte Streitmacht wagt es nicht, die Schwelle der brüchigen Behausung zu übertreten!« Erstes staatliche Gesetz zum Schutz der räumlichen Privatsphäre (1763)

2500 Jahre Datenschutz

Mathias Ettenbueber

Ein Kurfürst als Datenschützer Moralrede
»Die trumpierende Gerechtigkeit« des Hofpoet Mathias Ettenhueber (1745 bis 1777)





Zur Veröffentlichung eingereicht. Jedoch hielt es der Kurfürst offenbar nicht ratsam, dass das Gedicht mit konkreten Angaben zu einem Kriminalfall «durch öffentlichen Druck bekannt gemacht werde und ansehnliche ohnehin betriebte Familien wegen eines geringen gewinst noch weiters betrengt werden.«
Zweiblattdruck des Urteil und beginnend mit erscheint ohne den Namen des Delinquenten (Anonymisierung)

2500 Jahre Datenschutz

Generalversammlung 10. Dezember 1948

Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen
vom 10. Dezember 1948, Art. 12:





»Niemand darf willkürlich Eingriffe in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinem Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.«

2500 Jahre Datenschutz

Grundgesetz

Verabschiedung des Grundgesetzes (23.05.1949)
Grundgesetz Artikel 2 Absatz 1:





(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nivht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ableitung des "Rechts auf informelle Selbstbestimmung" aus Artikel 1 Grundgesetz:
(1) Die würde des Menschen ist unantastbar.

2500 Jahre Datenschutz

Datenschutzgesetze

Die ersten Datenschutzgesetze
Das erste allgemeine Datenschutzgesetz der Welt wurde vom Land Hessen im Jahr 1970 erlassen.

2500 Jahre Datenschutz

Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht

Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts
Das sogenannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht vom 15.12.1983 beschrieb die zentralen Grundsätze des Datenschutzrechts wie folgt:

»1. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht … des Grundgesetzes umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
2. Einschränkungen dieses Rechts auf ›informationelle Selbstbestimmung‹ sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage,… Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken«

2500 Jahre Datenschutz

Datenkrake informationelle Selbstbestimmung

Das Volkszählungsurteil
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde.

Das Urteil gilt als Meilenstein des Datenschutzes.