Vorgaben durch die DS-GVO
Wer einen Auftragsverarbeiter einschalten möchte, muss vorher prüfen, ob dieser Auftragsverarbeiter hinreichende Garantien dafür bietet, dass die Verarbeitung im Einklang mit den datenschutzrechlichen Vorschriften erfolgt.
Alleine der günstige Preis darf nicht das entscheidende Kriterium sein. Wer einen Auftragsverarbeiter einschaltet, muss sich bewusst sein, dass er auch für dessen Fehlverhalten haftet.
Der Auftraggeber muss sich bei dem Auftragsverarbeiter umfassende Kontrollrechte einräumen lassen.
So muss es möglich sein, dass er ohne Vorankündigung Kontrollen vor Ort durchführt.
Wenn der Verantwortliche Auftragsarbeiten in Heimarbeit vergibt, muss das Kontrollrecht auch ein vertraglich vereinbartes Zutrittsrecht in die Privatwohnung umfassen