Die DS-GVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert oder gespeicht werden sollen.
Sofern Sie also eine elektronische Datenverarbeitung, auch wenn sie nur aus einem PC besteht, oder ein nach bestimmten Kriterien geordnetes Karteikarten (das können auch Karteikarten aus Papier sein) im Einsatz, ist sog. "sachliche Anwendungsberiech" der DS-GVO eröffnet. Verarbeiten ist dabei ein umfassender Begriff für den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Er umfasst das Erheben (Daten beschaffen, sammeln), Speichern, Ändern (Berichtigung einer E-Mailadresse), Nutzen (Abfrage starten), Übermitteln (durch Weitergabe von Daten oder auch "reinschauen" lassen), Verknüpfen (mit anderen Daten) oder Löschen (einschließlich Vernichten eines Datenträgers). Mit anderen Worten: Es ist egal, was Sie mit personenbezogenen Daten machen, es handelt sich immer um ein Verarbeiten im Sinne der DS-GVO.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für ausschließloch persönliche und familiäre Tätigkeiten (z.B. private Adressbücher oder Fotos) fällt nicht in den Anwendungsbereich der DS-GVO.