Vorgaben durch die DS-GVO
Kommt es zu einer "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten", dann muss der Verantwortliche dies im Normalfall der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Diese Meldung muss er unaufgefordert von sich aus machen. So legt es Art.33 Abs.1 Satz 1 DS_GVO fest.
Für das Verhalten bei einer Verletzung des Datenschutzes personenbezogener Daten lassen sich folgende Fastregeln aufstellen: